Kanton Solothurn Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 verlängert

Das eidgenössische Parlament hat die Rechtsgrundlagen für die Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 verlängert. Als Sofortmassnahme hat der Bundesrat die bestehende Härtefallverordnung angepasst, um den Übergang vom alten zum neuen System sicherzustellen. Der Solothurner Regierungsrat begrüsst dieses Vorgehen. So können neu von allen Branchen Gesuche für Umsatzeinbussen aus den Jahren 2020 und 2021 (inkl. 2. Halbjahr) eingereicht werden.

Die Frist dafür läuft vom 1. bis 31. März 2022, eingereicht werden können die Gesuche beim Sekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes. Informationen dazu werden zeitnah unter corona.so.ch/wirtschaft kommuniziert werden.

Der Regierungsrat begrüsst weiter, dass sich der Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 bezüglich Begrifflichkeit, Auflagen und System stark an der Covid-19-Härtefallverordnung vom November 2020 orientiert und zumindest ein Teil des vom Kanton im Jahr 2021 aufgebauten Vollzugssystems übernommen werden kann. Jedoch erscheint das gewählte Vorgehen in mehreren Punkten als zu kompliziert und aufwändig: Das primäre Ziel einer raschen Auszahlung und einer rechtsgleichen Behandlung der Unternehmen kann so nicht erreicht werden.